Ohne gültigen Fahrausweis
Veröffentlicht: 07.06.2013 Abgelegt unter: Mein Senf dazu | Tags: ÖPNV, Klugscheißerei, Sprachkram 2 KommentareVerkehrsbetriebe mögen Schwarzfahrer nicht besonders. Typischerweise wird von Personen, die keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen können, der doppelte Fahrpreis erhoben, mindestens aber 40 Euro oder so. Und „gute“ Gründe wie vergessen, verloren oder Hat mein Kumpel, der ist grad eben ausgestiegen und hat die Fahrkarte versehentlich mitgenommen lassen die Kontrolleure in aller Regel nicht gelten.
Damit von vornherein alle wissen, woran sie sind, hängen in den meisten öffentlichen Verkehrsmitteln Zettel oder Aufkleber mit Hinweisen zum Umgang mit Schwarzfahrern. In den Bussen, mit denen ich gelegentlich fahre, sieht das so aus:
Nach der Lektüre bin ich ins Zweifeln gekommen. Woran erkenne ich, ob ein bestimmtes öffentliches Verkehrsmittel (hier: der Bus) einen gültigen Fahrausweis hat? Und warum soll ich Strafe zahlen, wenn das öffentliche Verkehrsmittel keinen gültigen Fahrausweis hat?
Natürlich versteht jeder, was der Text aussagen soll: Nicht der Bus braucht einen Fahrausweis, sondern ich. Die 40 Euro werden fällig, wenn ich ohne gültigen Fahrausweis erwischt werde. Und der Text enthält diese Aussage ja auch, er ist völlig korrekt formuliert. Aber er lässt sich mit Grundkenntnissen in Grammatik und etwas bösem Willen trotzdem sehr schön so missverstehen, wie ich das eben vorgeführt habe. Man ersetze einfach den gültigen Fahrausweis durch eine funktionierende Klimaanlage, dann wird es deutlich: …wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel ohne funktionierende Klimaanlage benutzen.
Eine wirklich eindeutige, idioten- und vielleicht sogar klugscheißersichere Formulierung wäre durch eine einfache Umstellung zu erreichen:
…von Ihnen erheben, wenn Sie ohne gültigen Fahrausweis öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
Immerhin haben sie uns den großen Gefallen getan und müssen nicht mit ß geschrieben…
[…] treten. Das führt zu gelegentlich recht gewundenen Formulierungen. Vierzig Euro seien viel Geld, heißt es da etwa, und nach den Allgemeinen Beförderungsbedingungen müsse man leider diesen Betrag von Fahrgästen […]
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[…] einer Weile habe ich über das Bahnfahren ohne gültigen Fahrausweis geschrieben. Genauer gesagt, über die Formulierung von Ermahnungen an Fahrgäste, doch bitte […]
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