Ermäßigungstatbestände

An der Kasse des Historischen Museums der Pfalz in Speyer hängt eine Preisliste aus. Darauf werden auch die verschiedenen denkbaren Ermäßigungen aufgeführt, die der eine oder andere in Anspruch nehmen kann. Am Ende der Liste steht der folgende Hinweis:

Das Zusammenlegen mehrerer Ermäßigungstatbestände ist nicht möglich.

Zuerst fand ich die Formulierung vor allem kurios und viel zu behördensprachlich. Das klingt nach Zentraler Dienstvorschrift, nicht nach Kundendialog. Dann wollte ich mich über die Tatbestände mokieren, wo es doch eigentlich um Sachverhalte geht. Das sagt mir jedenfalls mein professionell geschultes Sprachgefühl. Dem zu trauen ist aber gefährlich, sogar Leute wie ich liegen gelegentlich daneben (bescheiden selbstgefälliges Hüsteln). Also werfe ich sicherheitshalber einen Blick ins Wörterbuch.

Das DWDS definiert Tatbestand als:

1. die feststehenden Tatsachen eines bestimmten Ereignisses, Sachverhalt

jmdm. den Tatbestand mitteilen
2

2. Jura die im Gesetz festgelegten Merkmale einer Handlung

der Tatbestand der Untreue, des Betrugs, Hochverrats

Sachverhalt wird dort so erklärt:

die tatsächlichen Verhältnisse und Vorgänge, Lage der Dinge, Umstände

der Sachverhalt ist noch unklar, ungeklärt

So ganz hundertprozentig richtig lag ich mit meiner Vermutung dann doch nicht. Wenn man Tatbestand durch Sachverhalt definiert, sind die beiden bedingt austauschbar, und das Beispiel jemandem den Tatbestand mitteilen ist dann eine korrekte Beschreibung dafür, dass man an der Kasse einen Ermäßigungsgrund geltend macht. Das Museum hat hier also nicht falsch formuliert.

(Über den Ausdruck Zusammenlegen könnte man noch diskutieren. Den empfinde ich hier als fehl am Platz – da wird ja nichts zusammengelegt, sondern Leute könnten versuchen wollen, mehrere Ermäßigungsgründe gleichzeitig, parallel geltend zu machen. Dagegen könnte man natürlich argumentieren, diese parallel geltend gemachten Ermäßigungsgründe werden dann eben in einen Verwaltungsvorgang zusammengelegt und gemeinsam bewertet und beschieden. Wogegen ich sagen dann würde, stimmt nicht, denn bloß weil die ein gemeinsames Aktenzeichen haben, wird doch jeder Grund für sich geprüft. Egal, mir geht es ja nicht um das Zusammenlegen, sondern um die Tatbestände.)

Stören tut mich trotzdem das Tat an Tatbestand. Es geht nämlich um Sachverhalte, bei deren Vorliegen bestimmte Personen oder Gruppen von Personen bestimmte Ermäßigungen gewährt bekommen. Dazu müssen die Leute nichts tun, als das Vorliegen der jeweiligen Sachverhalte nachzuweisen. Das Vorliegen des Sachverhaltes wird nicht dadurch herbeigeführt, dass man ihn (etwa durch Vorlage eines Studierendenausweises) nachweist. Er liegt auch vor, wenn man den Nachweis nicht führt, wird dann aber nur eben nicht berücksichtigt. In anderen Worten, man kriegt die Ermäßigung nicht, obwohl man Anspruch darauf hat. Die einzige Tat, die hier stattfindet, ist das Geltendmachen und Nachweisen eines Ermäßigungsgrundes, eines Ermäßigungssachverhalts.

Es geht also nicht um etwas, das jemand tut, sondern um einen Zustand, um das Vorliegen eines Sachverhalts, und deshalb klingt Tatbestand an dieser Stelle in meinen Ohren komisch. Ich finde es hier, wenn schon nicht tatsächlich falsch, doch irgendwie unpassend. Anders gesagt: Und ich hab doch recht…

Autor: gnaddrig

Querbeet und ohne Gewähr

4 Kommentare zu „Ermäßigungstatbestände“

  1. Für eine gelernte Anwaltsgehilfin kommt natürlich nur die zweite Definition in Betracht, nämlich im Sinne von Straftatbestand. Und um einen solchen handelt es sich ja zweifelsfrei, wenn jemand den Versuch unternimmt, unter Angabe fadenscheiniger Gründe wie Alter oder Behinderung vergünstigt eine öffentliche Einrichtung besuchen zu wollen. Immerhin wirken mehrere Gründe nicht auch noch strafverschärfend.
    Man fragt sich unwillkürlich, in welcher Zeit die denn steckengeblieben sind beim Historischen Museum. Heutzutage spricht man die Besucher doch wohl etwas anders an.

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  2. Ja, der Stil ist etwas aus der Zeit gefallen. Aber die Leute vom Museum sind immer sehr freundlich, kompetent und gar nicht behördlich drauf. Da gibt es nichts zu klagen.

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  3. Stimmt, ich würde „Tatbestand“ auch nur im Zusammenhang mit einer Tat sehen. Allerdings verweist das Wort „Tatsache“ auch nicht auf eine Tat, sondern auf einen Zustand. Wer hat denn diese Sprache erfunden?

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  4. Keine Ahnung, die sind dabei aber offensichtlich recht schlampig vorgegangen, da passt ja alles mögliche hinten und vorne nicht zusammen…

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In den Wald hineinrufen

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