So nicht!

Mir ist nicht ersichtlich, warum das Abstellen von Fahrrädern dort verboten ist – die Räder stehen niemandem im Weg. Bis zur nächsten Hauswand ist massig Platz (wir sind hier auf dem Kaiserring direkt vor dem Mannheimer Hauptbahnhof, da passt mindestens ein Volleyballfeld zwischen das Geländer und die nächste Hauswand, mit Platz für Zuschauer drumherum) und ich sehe wirklich nicht, wer sich durch hier abgestellte Räder gestört, beeinträchtigt oder behindert fühlen könnte. Und schön ist die Stelle auch ohne Fahrräder nicht, ästhetische Überlegungen können da kaum als Begründung herhalten.

Darum ist das So nicht! in der Überschrift durchaus doppeldeutig gemeint – einerseits gilt das Verbot, auch wenn es sinnlos oder willkürlich erscheint (oder ist). Andererseits bringen sinnlose Verbote nichts. Und wenn sie nicht durchgesetzt werden, untergraben sie die Autorität der Verbietenden. Die Stadtverwaltung sollte sich also überlegen, was sie wo verbietet. Wenn sie sich selbst schwächen will, soll sie nur weiter möglichst viel verbieten und die Befolgung nicht durchsetzen. Schuss ins eigene Knie. Schön blöd.

P.S.: Auf dem Schild steht [Fahrräder] abstellen und anschließen verboten! Heißt das, Fahrräder ablegen und anschließen wäre ok? Anhängen und anschließen? Abstellen und nicht anschließen? Oder ist das eine Aufzählung nach dem Muster Fahrräder fahren, schieben und werfen verboten, wo jede einzelne der aufgezählten Aktionen verboten ist? Aber dann hätte ich ein oder erwartet, kein und.

Bei genauer Betrachtung ist das Verbot schon rein sprachlich ziemlich fragwürdig. Das könnte man sicher besser machen…

Autor: gnaddrig

Querbeet und ohne Gewähr

4 Kommentare zu „So nicht!“

  1. Hmm, „abstellen oder anschließen“ würde dann aber m.E. für noch mehr Verwirrung sorgen, weil das evtl. eher als „abstellen und gleichzeitig anschließen erlaubt“ verstanden werden könnte, als dass man „abstellen und anschließen“ NICHT als Aufzählung versteht…

    Das Verbot an sich könnte ich noch verstehen, wenn der Weg recht eng ist – wir haben hier eine Unterführung unter der Bahnlinie mit solch einem „verbotenem Geländer“, wo das zu Pendlerzeiten ein Problem sein könnte. Mit ausführlichem Schild, wohin die Fahrräder dann gebracht werden. (Wie oft da kontrolliert wird, weiß ich aber nicht.)

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  2. Hast natürlich recht, mit oder wäre es auch nicht gut. Meine winkeladvokatische Ader wieder… Und die Intention des Schildes ist ja durchaus klar, aber die logische Macke mit dem und bleibt trotzdem im Raum.

    Mich ärgert sowieso vor allem, dass überhaupt nicht ersichtlich ist, warum da keine Fahrräder hindürfen. An einer engen Stelle leuchtet es (fast) jedem ein, aber dort? Dem muss man ja fast schon aus Prinzip zuwiderhandeln…

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In den Wald hineinrufen

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